In den letzten Jahren habe es einige Entscheidungen (ua BFG RV/2100115/2014, 19. 11. 2015; VwGH 9. 11. 2017, Ra 2017/08/0115) betreffend Einstufung von Ärzten gegeben (teilweise selbstständig - teilweise unselbstständig). Der VwGH (18. 12. 2017, Ra 2016/15/0079) habe sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Arzt in einer Dialysestation als steuerlicher Dienstnehmer anzusehen sei.