Die Bedeutung der Prognoserechnung nach der LVO 1993 bestehe darin, die Ertragsfähigkeit einer Einkunftsquelle bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Wege von Wahrscheinlichkeitsbetrachtungen nachzuweisen. Das Ergebnis der Prognose bilde für den Bereich der Wohnraumvermietung einen essentiellen Bestandteil für die nachfolgenden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide. Die Hauptlast der Werbungskosten entfiele im gegebenen Zusammenhang gewöhnlich auf die AfA, die Zinsen und die Instandsetzungsaufwendungen.