Der VwGH habe jüngst festgestellt, dass auch im Fall eines "Mietkaufmodells" die Hauptwohnsitzbefreiung zustehen müsse, obwohl der Verkäufer erst kurz vor Verkauf Eigentümerstellung erlangte und davor die Wohnung lediglich als Mieter nutzte. Der VwGH hob damit die vom BFG zu dieser Thematik ergangene Entscheidung, die sich auf die herrschende Verwaltungspraxis sowie die überwiegende Literaturmeinung stützte, vollinhaltlich auf. Im Beitrag wird die Chronologie des Falls dargestellt, die Entscheidung des VwGH analysiert und weiterführende Erkenntnisse für die Praxis abgeleitet.