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Substanzabgeltung bei Fruchtgenussvereinbarungen BMF gegen Substanzabgeltung beim Zuwendungsfruchtgenuss (Leyrer,taxlex 3/2018, 68)

Artikelrundschau März 2018 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/412ÖStZ 2018, 299 Heft 10 v. 4.7.2018

Beim Vorbehaltsfruchtgenuss sowie unentgeltlich eingeräumten Zuwendungsfruchtgenussrecht könne die AfA von der Fruchtgenusssache in der Regel weder vom zivilrechtlichen Eigentümer mangels Einkunftsquelle noch vom Fruchtgenussberechtigten geltend gemacht werden. Um den gänzlichen Verlust der Abschreibung zu verhindern, biete die Finanzverwaltung jedoch eine mögliche Lösung. Laut EStR sei es zulässig, dass der Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte eine Substanzabgeltung in Höhe der Abschreibung an den Fruchtgenussbesteller leistet und diese steuermindernd berücksichtigt.

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