Laut einer aktuellen BFG-Entscheidung (RV/3100218/2014 vom 9. 1. 2017) seien die Kosten für Deutschkurse zur Erlangung eines Aufenthaltstitels eine außergewöhnliche Belastung nach dem Grundtatbestand, wenn die Lernende andernfalls aufgrund ihres Status als Drittstaatsangehörige ihren in Österreich wohnenden Ehegatten nach sechs Monaten wieder verlassen müsste.