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Senkung der Flugabgabe

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2017/296ÖStZ 2017, 192 Heft 8 v. 28.4.2017

Um den veränderten Rahmenbedingungen im innereuropäischen Wettbewerb zu entsprechen und die Standortattraktivität zu erhöhen sowie die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu forcieren, kommt es zu einer Halbierung der Flugabgabe ab 2018. Damit soll auch die internationale Drehkreuzfunktion des Flughafens Wien langfristig abgesichert werden. Die Tarifreduktion bei der Flugabgabe soll zudem den Konsumenten zu Gute kommen. Der Tarif der Flugabgabe wird am 1. 1. 2018 pro Abflug wie folgt abgesenkt (§ 5 FlugAbgG):

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