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Deregulierungsgesetz 2017: Einführung der E-Gründung ab 2018 und der E-Zustellung ab 2020

Info aktuellBGBlBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2017/295ÖStZ 2017, 191 Heft 8 v. 28.4.2017

Verwirklichung des "One-Stop-Shop-Prinzips", weniger Bürokratie für Unternehmen und Bürger, vereinfachte Verwaltungsabläufe und mehr elektronische Kommunikation mit den Behörden. Das sind die Eckpunkte des Deregulierungsgesetzes 2017, das am 12. 4. 2017 im BGBl I 2017/40 kundgemacht wurde (zum ME siehe ÖStZ 2016/799). Das umfangreiche Gesetzespaket bringt unter anderem die Möglichkeit, Ein-Personen-Unternehmen mittels Bürgerkarte bzw Handysignatur zu gründen. Außerdem wird ein Rechtsanspruch auf elektronischen Behördenverkehr sowie eine Pflicht für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verankert. Insgesamt werden mit der Sammelnovelle 25 Gesetze geändert; es umfasst die Bereiche E-Government, Finanzen, Justiz, Familien, Arbeit, Gesundheit und Verkehr.

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