Die Frage der Aufteilung pauschaler Menüentgelte im Gastronomiebereich auf den dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Speise- bzw den dem Normalsteuersatz unterliegenden Getränkeanteil sei seit geraumer Zeit Gegenstand von Judikatur und Literatur. Grundsätzlich habe eine Aufteilung des Pauschalentgelts nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise zu erfolgen. Strittig seien die genauen Voraussetzungen gewesen, unter denen auch eine Aufteilung im Verhältnis der jeweiligen Kosten vorgenommen werden könne.