Im Schrifttum sei von Mitarbeitern der dt und österr Finanzverwaltungen kürzlich die These aufgestellt worden, dass an sich "kostenlose" elektronische Dienstleistungen im Internet der Umsatzsteuer unterliegen könnten. Die Autoren gehen dieser Frage aus wissenschaftlicher Sicht nach. Die bloße Werbung auf einer Website im Internet werde idR mangels Rechtsverhältnisses zwischen dem Anbieter und dem Nutzer zu keinem Umsatz gegen Entgelt führen.