Im Rahmen des FVwGG 2012 (BGBl I 2013/14 ab 1. 1. 2014) sei die Wiederaufnahme im Abgabenverfahren iSd § 303 BAO neu geregelt worden. Unklar bleibe weiterhin, ob der Kenntnisstand von Abgabenbehörde oder Abgabenpflichtigen hinsichtlich neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel relevant sei. Der Beitrag fasst die aktuelle Diskussion zusammen und zeigt Argumente für beide Meinungen auf.