Am 1. 12. 2016 habe die EU-Kommission zwei Richtlinienvorschläge - einen Vorschlag für eine Verordnung sowie einen für eine Durchführungsverordnung -vorgestellt, welche eine Reihe von Maßnahmen beinhalten, mit denen die mehrwertsteuerlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU verbessert werden sollen. Die Vorschläge bedürfen der Zustimmung aller 28 Mitgliedstaaten. Die Änderungen bei den elektronischen Dienstleistungen sollen bereits zum 1. 1. 2018 umgesetzt werden, die übrigen Änderungen mit 1. 1. 2021.