Seite 97
Der VwGH habe neuerlich entschieden, dass Verlustvorträge nur auf die Erben übergehen, die den Betrieb übernehmen (VwGH 15. 9. 2016, Ra 2015/15/0003). Der Autor untersucht die Folgen dieser Judikatur.
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Der VwGH habe neuerlich entschieden, dass Verlustvorträge nur auf die Erben übergehen, die den Betrieb übernehmen (VwGH 15. 9. 2016, Ra 2015/15/0003). Der Autor untersucht die Folgen dieser Judikatur.