Bestimmte Sonderausgaben werden ab 2017 nur mehr auf Grundlage eines automatischen Datenaustauschs berücksichtigt und können - von Ausnahmen abgesehen - nicht mehr beim Finanzamt geltend gemacht werden. Diese Systemumstellung verlange die Mitwirkung des Steuerpflichtigen und der betroffenen Organisationen. Atzmüller stellt die Neuerungen dar.