Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 sei die Zuzugsbegünstigung des § 103 EStG reformiert worden. Seither komme für zuziehende Wissenschaftler und Forscher neben der Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastungen auch ein Zuzugsfreibetrag in Betracht. Zugleich sei die Verordnungsermächtigung zur Regelung des Verfahrens betreffend die Erteilung der Zuzugsbegünstigung auf neue Beine gestellt worden. Der Beitrag widmet sich der Zuzugsbegünstigung im Bereich der Wissenschaft und Forschung im Lichte der gesetzlichen Neuerungen bzw der Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016.