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Befangenheit, Mitwirkung im fortgesetzten Verfahren

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/127ÖStZ 2017, 69 Heft 3 v. 16.2.2017

BAO: § 76 Abs 1 lit d

VwGH 19. 10. 2016, Ra 2016/15/0058

Der Umstand, dass eine Entscheidung eines Verwaltungsorgans im Rechtsmittelweg oder von einem Gerichtshof des öffentlichen Rechts aufgehoben wird, begründet für das fortgesetzte Verfahren weder einen absoluten noch - für sich allein - einen sonstigen Befangenheitsgrund (vgl auch - zu § 7 AVG - VwGH 30. 6. 2015, Ro 2015/03/0021).

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