BAO: § 76 Abs 1 lit c
VwGH 19. 10. 2016, Ro 2014/15/0019 bis 0020
Hat die Referentin eines Berufungssenats im Obiter dictum eines einen anderen StPfl betreffenden Berufungsbescheids zu erkennen gegeben, dass sie sich in der konkreten Sache bereits auf eine Entscheidung festgelegt hat, ist ihre volle Unbefangenheit objektiv in Zweifel ziehen (vgl - das vorliegende Umsatzsteuerverfahren fällt zudem in den Anwendungsbereich der Grundrechtecharta - EGMR 14. 6. 2001, Craxi III gegen Italien, Nr 63226/00 sowie EGMR 26. 4. 2011, Steulet gegen Schweiz, Nr 31351/06, Rz 38).