BAO : § 236 Abs 1 (UStG 1994: § 11 Abs 12)
VwGH 25. 5. 2016, 2013/15/0213
Im Rahmen eines Nachsichtverfahrens nach § 236 Abs 1 BAO könnte gegebenenfalls der Umstand, dass die Vornahme von Rechnungsberichtigungen nach § 11 Abs 12 UStG faktisch undurchführbar ist, eine im Rahmen der Prüfung des Vorliegens sachlicher Unbilligkeit zu berücksichtigende Besonderheit des Einzelfalls bilden.