Der Beschäftigungsbonus räume Unternehmen, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten ein. Der Antrag auf den Beschäftigungsbonus sei unter Einbindung eines Wirtschaftstreuhänders binnen 30 Kalendertagen nach Beschäftigungsbeginn der ersten zu fördernden Arbeitskraft zu stellen. Der Autor gibt einen systematischen Überblick.