In den letzten Jahren habe der Autor in seiner Beratungspraxis sehr viele Umqualifizierungen miterlebt. Die meisten davon seien von den Gebietskrankenkassen im Rahmen einer GPLA veranlasst. Ärgerlich für den Auftraggeber (Dienstgeber) seien solche Umqualifizierungen vor allem dann, wenn bereits mehrere Prüfungen von den GKK bzw von der Finanzverwaltung erfolgten und die Sachverhalte schon jahrelang existierten. Mit dem neuen "Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz" (SV-ZG - BGBl I 2017/125 vom 1. 8. 2017), welches seinen Niederschlag in ASVG, BSVG, EStG und GSVG findet, werde das Prozedere der Umqualifizierung bzw deren Auswirkung genau geregelt.