Mit zwei Novellierungen sei die steuerliche Behandlung von Ausschüttungen aus dem Bilanzgewinn grundlegend neu geregelt worden. Sei bis dahin eine ausschüttende Gesellschaft weitgehend frei in der Entscheidung gewesen, ob eine Dividende auch steuerlich als offene Ausschüttung oder als Einlagenrückzahlung behandelt werden solle, setze eine offene Ausschüttung im steuerlichen Sinne nunmehr eine hinreichend positive Innenfinanzierung voraus. Die Ermittlung des Innenfinanzierungsstandes sei steuerrechtliches Neuland und stelle den Rechtsanwender vor erhebliche Probleme.