In einem vor dem BFH anhängigen Verfahren sei das dt BMF aufgefordert worden dem Verfahren beizutreten, um Stellung dazu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu einkommensteuerbaren Einkünften führe.