Zahlungen aufgrund eines substanzlosen Kommissionsvertrags an eine Domizilgesellschaft lösen eine verdeckte Ausschüttung aus, wenn eine Nahebeziehung zwischen Körperschaft und Empfänger angenommen werden muss.
Zahlungen aufgrund eines substanzlosen Kommissionsvertrags an eine Domizilgesellschaft lösen eine verdeckte Ausschüttung aus, wenn eine Nahebeziehung zwischen Körperschaft und Empfänger angenommen werden muss.