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Ein Verbot von Nichtprüfungsleistungen für Abschlussprüfer ist notwendig! (Krassnig, SWK 16/2017, S. 753)

Artikelrundschau Juni 2017Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/642ÖStZ 2017, 427 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Prüfungshonorare seien unangemessen niedrig und darunter leide die Prüfungsqualität. In der Praxis würden sich Abschlussprüfer mittels Honorardumping Zutritt zu großen Unternehmen verschaffen und in weiterer Folge mit Beratungsleistungen gute Geschäfte machen. Die Prüfungsqualität leide in zweierlei Hinsicht: Es bestehe die Gefahr, dass der Abschlussprüfer über Fehler großzügig hinwegsehe und es liege auf der Hand, dass Prüfungshandlungen gar nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß vorgenommen und billige Arbeitskräfte eingesetzt würden.

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