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Aufwendungen für "Essen auf Rädern" sind teilweise außergewöhnliche Belastungen (Schantl, BFGjournal 6/2017, S. 221)

Artikelrundschau Juni 2017Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/633ÖStZ 2017, 426 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Kosten für die eigene Verpflegung können als typische Kosten der Lebensführung nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dasselbe gelte für die im Zusammenhang mit "Essen auf Rädern" anfallenden anteiligen Kosten. Ausgenommen davon seien Mehraufwendungen für eine notwendige Krankendiät. Zustellkosten könnten behinderungsbedingte Mehraufwendungen und somit außergewöhnliche Belastungen darstellen.

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