Unselbstständige Erwerbstätige mit geringem Einkommen würden sich wundern (und ärgern), dass die SV-Rückerstattung in den Einkommensteuerbescheiden 2016 trotz gleichbleibender faktischer Verhältnisse zT deutlich geringer ausfällt als im Jahr zuvor. Diesem Umstand will der Autor auf den Grund gehen.