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Anspruch auf Zuzugsbegünstigung nur bei Antrag innerhalb der Sechsmonatsfrist? (Kühbacher, SWK 18/2017, S. 844)

Artikelrundschau Juni 2017Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/628ÖStZ 2017, 425 Heft 15 und 16 v. 24.8.2017

Mit § 1 Abs 2 ZBV 2016 wurde die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Zuzugsbegünstigungen mittels Antrags auf sechs Monate befristet. Kühbacher zeigt, dass sich eine solche Befristung weder aus dem Gesetz entnehmen lasse noch dem Normzweck dieser Regelung entspreche und durch die Verordnungsermächtigung nicht gedeckt sei.

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