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Im Ausland nicht berücksichtigte Verluste, deutsche Kommanditbeteiligung

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2017/451ÖStZ 2017, 289 Heft 11 v. 21.6.2017

EStG 1988: § 2 Abs 8 (KStG 1988 § 1 Abs 2)

VwGH 26. 1. 2017, Ro 2014/15/0016

Durch die Erfassung ausländischer (nicht berücksichtigter) Verluste nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG (idF BGBl I 2004/57) im Inland soll der persönlichen Leistungsfähigkeit des StPfl Rechnung getragen werden, wenn diese Verluste im Ausland steuerlich nicht verwertet werden können.

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