EStG 1988: § 2 Abs 8 (KStG 1988 § 1 Abs 2)
VwGH 26. 1. 2017, Ro 2014/15/0016
Durch die Erfassung ausländischer (nicht berücksichtigter) Verluste nach § 2 Abs 8 Z 3 EStG (idF BGBl I 2004/57) im Inland soll der persönlichen Leistungsfähigkeit des StPfl Rechnung getragen werden, wenn diese Verluste im Ausland steuerlich nicht verwertet werden können.