In einem jüngst veröffentlichten Erkenntnis des VwGH zum Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft habe er über die wirtschaftliche Eingliederung einer konzerninternen Vermietungsgesellschaft in den Bankbetrieb der Großmuttergesellschaft abgesprochen. Die finanzielle und organisatorische Eingliederung war unstrittig und nicht Gegenstand des VwGH-Verfahrens. Das Erkenntnis sei ein weiterer Schritt, die historisch aus der RFH-Rechtsprechung stammende Organschaft aufzugeben und im Sinne einer MwSt-Gruppe zu interpretieren.