Aigner/Bräumann/Kofler/Tumpel seien in SWK 6/2017, 349 ff, zum Ergebnis gekommen, dass das Anbieten von elektronischen Dienstleistungen im Regelfall keinen umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch auslöse. Die Autoren treten dieser Ansicht entgegen.