Mit der Verfügung von Empfängerbenennungsaufträgen liege eine äußerst scharfe Waffe im Arsenal des Fiskus zur Bekämpfung illegaler Steueroasenstrategien. Dementsprechend oft finde sich § 162 BAO auf dem literarischen und gerichtlichen Prüfstand wieder, wenn er mit der Aushöhlung seiner Anwendungsbedingungen seiner Luft beraubt werden solle. Unlängst sei ihm gar mehrfache Verfassungswidrigkeit unterstellt worden. Doch Judikatur und Schrifttum würden dagegenhalten und der Norm frischere Luft einhauchen. Entlang eines aktuellen - aggressiv steuergeplanten - Praxisfalls sollen mit dem Beitrag derartige Aushöhlungsstürme etwas abgeflaut werden.