Mit dem AbgÄG 2016 sei aufgrund verfassungsrechtlicher Überlegungen ein Anspruch auf Verfahrenshilfe im Abgabenverfahren geschaffen worden. Erste Verfahrenshilfeanträge seien beim BFG bereits anhängig.
Mit dem AbgÄG 2016 sei aufgrund verfassungsrechtlicher Überlegungen ein Anspruch auf Verfahrenshilfe im Abgabenverfahren geschaffen worden. Erste Verfahrenshilfeanträge seien beim BFG bereits anhängig.