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Primat der Entscheidung in der Sache vor einer Aufhebung und Zurückverweisung (Renner, BFGjournal 4/2017, S. 146)

Artikelrundschau April 2017 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: Mag. Franz Proksch/Dr. Erik TajalliÖStZ 2017/431ÖStZ 2017, 286 Heft 11 v. 21.6.2017

Wendet sich eine Körperschaft gegen ihre Inanspruchnahme für die Kapitalertragsteuer aus verdeckten Ausschüttungen und macht sie eine unrichtige Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde geltend, liege es am BFG, erforderlichenfalls ergänzende Ermittlungen und Feststellungen zu treffen. Eine Aufhebung und Zurückverweisung an die Abgabenbehörde sei unzulässig, wenn die Feststellung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht selbst im Interesse der Raschheit gelegen oder mit erheblicher Kostenersparnis verbunden ist.

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