Seit Mitte Februar 2017 würden Auskunftsverlangen an Kreditinstitute nach dem KontRegG zur Bewilligung an das BFG vorgelegt. In ersten Beschlüssen habe sich das BFG mit einzelnen Fragen bereits sehr konkret auseinander gesetzt.
Seit Mitte Februar 2017 würden Auskunftsverlangen an Kreditinstitute nach dem KontRegG zur Bewilligung an das BFG vorgelegt. In ersten Beschlüssen habe sich das BFG mit einzelnen Fragen bereits sehr konkret auseinander gesetzt.