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Keine Kommunalsteuer bei Auslandentsendung

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2016/335ÖStZ 2016, 220 Heft 8 v. 15.4.2016

KommStG 1993: §§ 1, 2 und 4

VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0085

Überlässt ein österreichisches Unternehmen Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung an ausländische Konzerngesellschaften, unterliegen die (den ausländischen Gesellschaften weiterverrechneten) Arbeitslöhne der entsendeten Arbeitnehmer nicht der inländischen Kommunalsteuer. Entsprechend dem weiten Betriebsstättenbegriff des § 4 Abs 1 KommStG (vgl idS VwGH 13. 9. 2006, 2002/13/0051), ist nämlich davon auszugehen, dass von einer Beschäftigung in einer nicht im Inland gelegenen kommunalsteuerrechtlichen Betriebsstätte auszugehen ist, sodass die Voraussetzung des § 1 KommStG (Zuordnung der Dienstnehmer zu einer im Inland gelegenen Betriebsstätte) nicht erfüllt ist.

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