vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Tiefgarage, Baurecht als wirtschaftliche Einheit

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2016/336ÖStZ 2016, 220 Heft 8 v. 15.4.2016

BewG 1955: §§ 2, 51 und 56

VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0110

Auch wenn ein Baurecht zur Errichtung einer Tiefgarage auf der gesamten Liegenschaft (dem ganzen Grundbuchskörper) einverleibt ist, beschränkt sich die für die Ermittlung des Einheitswerts des Grundvermögens unter Bedachtnahme auf § 2 Abs 1 BewG maßgebliche wirtschaftliche Einheit "Baurecht" (vgl § 51 Abs 1 letzter Satz und Abs 2 BewG sowie § 56 leg cit) auf die Liegenschaftsteile, auf die sich die Nutzungsberechtigung des Bauberechtigten beschränkt. Auf einem einheitlichen Grundbuchskörper können auch zwei bewertungsrechtliche wirtschaftliche Einheiten bestehen (vgl zB VwGH 24. 2. 1966, 2083/64, ÖStZB 1966, 112).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte