KStG: § 2 Abs 1
VwGH 1. 9. 2015, 2012/15/0089
Durch die Vereinnahmung eines Gestellungsentgelts durch einen Orden für die Überlassung der Ordensangehörigen (geistlichen Schwestern) an eine gemeinnützige GmbH (in die das vom Orden bisher betriebene Krankenhaus eingebracht worden war) entsteht für sich noch kein BgA nach § 2 Abs 1 KStG (vgl VwGH 22. 12. 2004, 2001/15/0141 und 0145).