Gem § 12 Abs 1 Z 10 KStG idF 2. AbgÄG 2014 seien Aufwendungen für Lizenz- und Zinszahlungen an konzernzugehörige, niedrigbesteuerte in- und ausländische Körperschaften seit 1. 3. 2014 nicht mehr abzugsfähig. Dabei komme es aufgrund der unterschiedlichen Anknüpfungsmerkmale zu Divergenzen zwischen der Konzernzugehörigkeit iSd § 15 AktG und steuerlichen Zurechnung in Bezug auf den wirtschaftlich Nutzungsberechtigten.