Im Editorial befassen sich die Autoren mit den Rechtsfolgen der monokausalen ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen in § 12 Abs 3 Z 1 KStG, bei denen die Wertminderung auf eine Realisation (Gewinnausschüttung) zurückzuführen sei und die - wirtschaftlich - nur durch einen Zuschuss rückgängig gemacht werden könne. Daher liege bei dieser "besonderen" Teilwertabschreibung keine Zuschreibungspflicht für eine Wertsteigerung der Beteiligung vor.