In seinem Urteil vom 17. 9. 2015 habe der EuGH ausgesprochen, dass die steuerliche Behandlung von österr Privatstiftungen bei Zuwendungen an ausländische Begünstigte mit der Kapitalverkehrsfreiheit nicht vereinbar sei. Der Gesetzgeber habe schnell reagiert und im Rahmen des AbgÄG 2015 eine Änderung der Besteuerung vorgesehen. Im Beitrag wird ausgehend von einer Darstellung der bisherigen Rechtslage und der wesentlichen Aussagen des EuGH untersucht, ob die Änderungen den Vorgaben des EuGH Rechnung tragen.