Seit 1. 1. 2016 werden Mitarbeiterrabatte vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Der Autor will in diesem Zusammenhang die Vorfrage, ob überhaupt ein geldwerter Vorteil durch den jeweiligen Mitarbeiterrabatt entsteht, sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Mitarbeiterrabatten untersuchen.