Mit dem AbgÄG 2015 komme es zu grundlegenden Änderungen im Bereich der sog "Wegzugsbesteuerung" im betrieblichen wie im außerbetrieblichen Bereich. Dabei werde großteils das Nichtfestsetzungskonzept durch ein Ratenzahlungskonzept abgelöst, das die Versteuerung der stillen Reserven über einen Zeitraum von 2 oder 7 Jahren verteilt vorsehe. Im Beitrag werden die Neuregelungen sowohl in § 6 Z 6 EStG, § 27 Abs 6 EStG als auch im UmgrStG dargestellt, die mit 1. 1. 2016 in Kraft treten.