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Abzugsverbot für häusliches Arbeitszimmer, Kinderbetreuung nicht maßgeblich

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2016/147ÖStZ 2016, 99 Heft 4 v. 19.2.2016

EStG: § 20 Abs 1 Z 2 lit d (§ 16 Abs 1)

VwGH 30. 6. 2015, 2013/15/0165

Die Möglichkeit der Benutzung eines jederzeit zugänglichen Arbeitszimmers beim Arbeitgeber steht der Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers und damit dem Abzug der dafür anfallenden Aufwendungen oder Ausgaben nach § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG entgegen (vgl zB VwGH 16. 12. 2003, 2001/15/0197).

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