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Bescheidaufhebung, nachträgliche Berücksichtigung des Kinderfreibetrags (§ 106a EStG)

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2016/148ÖStZ 2016, 99 Heft 4 v. 19.2.2016

BAO: § 299

VwGH 17. 12. 2014, 2011/13/0099

Der Kinderfreibetrag nach § 106a EStG (idF AbgÄG 2009) wird durch ein Kind iSd § 106 Abs 1 EStG oder ein Kind iSd § 106 Abs 2 EStG vermittelt, wobei zum Entstehen des Anspruchs auf den Kinderfreibetrag nach der Konzeption des Gesetzes eine Antrag-

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