BAO: § 299
VwGH 17. 12. 2014, 2011/13/0099
Der Kinderfreibetrag nach § 106a EStG (idF AbgÄG 2009) wird durch ein Kind iSd § 106 Abs 1 EStG oder ein Kind iSd § 106 Abs 2 EStG vermittelt, wobei zum Entstehen des Anspruchs auf den Kinderfreibetrag nach der Konzeption des Gesetzes eine Antrag-