Die nicht geklärte Steuerbegünstigung für Pensionskassenauszahlungen von Grenzgängern bereite derzeit Kopfzerbrechen und werfe viele Fragen auf. Im jüngsten BFG-Erkenntnis sei das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass eine teilweise "Barauszahlung" einer Austrittsleistung, die eine Grenzgängerin von der Schweizer Pensionskasse ihrer ehemaligen Dienstgeberin wegen endgültigen Verlassens der Schweiz erhalten hat und die den Barwert iSd § 1 Abs 2 Z 1 PKG übersteigt, als Pensionsabfindung zu einem Drittel steuerfrei zu belassen sei. Entgegen der Meinung des Finanzamts stünden der fehlende Zwang und die Möglichkeit, eine sofortige Barabfindung zu wählen, der Begünstigung nicht entgegen.