Mit Urteil vom 16. 9. 2015, X R 43/12, habe der BFH entschieden, dass die regelmäßige Teilnahme an Turnierpokerspielen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führe und damit der Einkommensteuerpflicht unterliege. Aufgrund der vergleichbaren Rechtslage in D seien die Schlussfolgerungen trotz der großzügigen Haltung der Finanzverwaltung auf Ö übertragbar.