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Keine Gruppenzurechnung für aufgrund verschobener Bilanzstichtage erst nach Ausscheiden des Gruppenträgers hochgeschleustes Ergebnis

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2016/118ÖStZ 2016, 79 Heft 4 v. 19.2.2016

Erreicht das steuerlich maßgebende Ergebnis eines Gruppenmitglieds aufgrund abweichender Bilanzstichtage (der Bilanzstichtag der beteiligten Körperschaft liegt vor dem Bilanzstichtag der Beteiligungskörperschaft) den Gruppenträger erst zu einem Zeitpunkt, in dem dieser bereits aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden ist, so führt dies nach Ansicht des BFG zu einer Individualbesteuerung des Gruppenmitglieds gemäß § 7 Abs 1 KStG für das betroffene Veranlagungsjahr:

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