Der Gesetzgeber bediene sich regelmäßig des Konzernbegriffs des § 15 AktG, um Anschaffungsvorgänge, Veräußerungsvorgänge und Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen von steuerlichen Tatbeständen auszunehmen. Durch das mit dem AbgÄG 2014 eingeführte Abzugsverbot für niedrigbesteuerte Zinsen und Lizenzen würde sich dabei erstmals Fragen der Konzernzugehörigkeit in Verbindung mit der steuerlichen Zurechnung stellen. Teil I des Beitrags widmet sich Bedeutungs- und Auslegungsfragen des Konzernbegriffs im Körperschaftsteuerrecht, Teil II den daraus resultierenden Divergenzen zwischen dem Konzernbegriff und steuerlichen Zurechnungsvorschriften.