Unternehmensrechtlich gebildete Rücklagen, auch offengelegte (echte) Reserven genannt, sind bestimmte Teile des Eigenkapitals. Wird eine Rücklage neu gebildet, handelt es sich um zurückbehaltenen Periodengewinn, der ganz allgemein betrachtet Ausgaben (Verluste) in der Zukunft decken soll. Es werden also in den zukünftigen Perioden verlustverursachende Ereignisse abgedeckt. Der Autor bespricht die Rücklagen zunächst aus unternehmensrechtlicher Sicht. Im Anschluss daran kommt das Steuerrecht zum Zuge. Innerhalb des Abschnitts 3. werde zunächst die alte Rechtslage, das ist jene vor dem RÄG 2014 im Anschluss daran die neue Rechtslage, besprochen.