Mit dem AbgÄG 2014 wurde die Firmenwertabschreibung der Gruppenbesteuerung für nach dem 28. 2. 2014 angeschaffte Beteiligungen abgeschafft. Die Übergangsbestimmung sehe vor, dass die noch offenen Fünfzehntel weiterhin berücksichtigt werden. Nach der Rsp des VfGH zum "Anlockeffekt" und dem Telos der Bestimmung sei bei Erwerben ohne Kaufpreis auf den Einfluss des steuerlichen Vorteils der Firmenwertabschreibung auf die Gegenleistung abzustellen.