In der jüngeren Vergangenheit habe sich der VwGH mit der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Verpflegungsaufwendungen aufgrund beruflicher Tätigkeiten im Ausland auseinanderzusetzen. Seit einer Grundsatzentscheidung im Jahr 1991 können diese Aufwendungen zum Abzug zugelassen werden, wenn sie wegen des höheren Niveaus der Lebenshaltungskosten erheblich über den Kosten der inländischen Verpflegung liegen. Ausgehend von dieser Entscheidung unterzieht die Autorin die Judikatur sowie die Auffassung der Finanzverwaltung einer genauen Analyse.